Mit einer Einigung zwischen der Journalistin Birte Meier und ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem ZDF, ist nun auch das zweite von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitete Equal Pay-Verfahren zum Abschluss gekommen: Im Februar hatte Susanne Dumas gemeinsam mit der GFF ihr Recht auf gleiche Bezahlung erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht durchgesetzt.
Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und GFF-Verfahrenskoordinatorin: „Gut, dass Birte Meier dieses Kapitel endlich abschließen kann. Es bleibt jedoch ein Skandal, dass sie so viele Jahre kämpfen musste, um endlich Geld zu sehen. Mit ihrer Hartnäckigkeit konnte sie viel für Frauen in Deutschland erreichen. Ihr Grundsatzurteil von 2020 hat mit dem von Susanne Dumas in diesem Jahr erstrittenen Urteil Meilensteine gesetzt: Künftig werden Frauen es wesentlich leichter haben, gleiche Bezahlung einzufordern.“
Das Bundesarbeitsgericht hatte in den beiden Urteilen klargestellt: Auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnauskunft. Und Arbeitgeber dürfen vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht abweichen, nur weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin. Diese Entscheidungen zeigen, welche wichtige Rolle die juristische Intervention bei der Durchsetzung von Menschenrechten spielt. Denn auf die Politik konnten die Frauen hierzulande bisher nicht zählen: Dass Deutschland bei der Gleichbezahlung von Frauen europaweit zu den Schlusslichtern gehört, hat auch damit zu tun, dass der Gesetzgeber bindende EU-Vorgaben aus den 1970er-Jahren bis heute nicht vollständig umgesetzt hat. Dies rügte zuletzt auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Grundsatzentscheidung im Verfahren von Birte Meier.
Bei der Abstimmung zur neuen, noch einmal verschärften EU-Richtlinie zur Lohntransparenz im April dieses Jahres hatte sich die Ampel-Regierung enthalten. Sarah Lincoln: „Dass sich eine deutsche Regierung im 21. Jahrhundert immer noch dagegen sträubt, die notwendigen Schritte für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen anzugehen, ist eigentlich unfassbar. Doch trotz Enthaltung ist die Bundesrepublik nun verpflichtet, die Vorgaben konsequent in nationales Recht zu gießen. Und das darf nicht noch einmal Jahrzehnte dauern. Wir bleiben dran!“
(c) GFF, 29.09.2023