Am 1. Januar 2023 waren 793.589 Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kfz-Anhänger mit und ohne Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) – im deutschen Sprachgebrauch meist als Oldtimer bezeichnet – in Deutschland zugelassen. Dies war ein Anstieg von +8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Zuwächse gab es in allen Fahrzeugklassen. Im zweistelligen Bereich fielen diese bei den Kfz-Anhängern (+11,6 %) und den Kraftomnibussen (+12,4 %) aus. Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,7 Prozent die Personenkraftwagen (Pkw) (704.269 Fahrzeuge), gefolgt von den Lastkraftwagen (4,8 %/37.966 Fahrzeuge) und den Zugmaschinen (3,0 %/24.076 Fahrzeuge).
Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Durch ein entsprechendes Gutachten können diese als Oldtimer anerkannt und durch das am 1. Januar 1997 eingeführte H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. In den letzten zehn Jahren stieg die Anzahl der Oldtimer kontinuierlich.
Die KBA-Statistik weist in seiner Statistik die sogenannten Oldtimer als „Fahrzeuge mit und ohne H-Kennzeichen“ aus, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) kenntlich gemacht sind. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Fahrzeughalter bei den Zulassungsbehörden das Gutachten nach § 23 StVZO vorlegt und entweder die Änderung der Emissionsklasse in die für Oldtimer spezifische Klasse oder die Beantragung eines H-Kennzeichens und Änderung der Emissionsklasse veranlasst.
Mindestens eines dieser spezifischen Erkennungsmerkmale muss im ZFZR vermerkt sein, um das Fahrzeug als Oldtimer zu identifizieren und in der Statistik als „Fahrzeuge mit und ohne H-Kennzeichen“ ausweisen zu können. Das Merkmal über die Zuteilung eines H-Kennzeichens wird seit 2009 im ZFZR eingetragen, davor ist eine Identifizierung eines Oldtimers ausschließlich über die Emissionsklasse möglich.
(c) KBA, 23.08.2023