Mit Ausgaben in Höhe von 3,28 Milliarden Euro ist der Bereich „Energie und Nachhaltigkeit“ der zweitgrößte Programmbereich des Etats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Er entspricht rund 30 Prozent der 2024 laut Haushaltsentwurf geplanten Ausgaben in dem Einzelplan. Gegenüber diesem Jahrsollen die Ausgaben in dem Kapitel um rund 43 Millionen Euro höher ausfallen.
Für den Klimaschutz (Titelgruppe 04) sind dafür 758,59 Millionen Euro eingeplant (2023: 766,4 Millionen Euro), davon 685,01 Millionen Euro für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland (2023: 709,71 Millionen Euro). Mit der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) erfüllt Deutschland einen Teil seiner Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) sowie aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Für die Internationale Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz sind rund 25,7 Millionen. Euro etatisiert. Der größte Teil entfällt auf Vorhaben der Europäischen Klimaschutzinitiative.
Ein weiterer großer Ausgabenbereich in Höhe von 567 Millionen Euro ist für die Projektförderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Energietechnologien und dem Innovationstransfer vorgesehen. Diese Mittel dienen der Umsetzung des Energieforschungsprogramms in den Bereichen effiziente Energienutzung in den Verbrauchssektoren, klimafreundliche Energiebereitstellung, effektive Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende.
Weitere Mittel in Höhe von 101 Millionen Euro sollen für Reallabore der Energiewende bereitgestellt werden, welche im Realbetrieb mehrere Energietechnologien im systemischen Zusammenwirken und in industrierelevanter Größenordnung demonstrieren und auf diese Weise Innovationen aus der Forschung beschleunigen und an den Markt heranführen sollen.
Zur Sicherung der Energieversorgung wird die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 2024 auf dem Niveau der bisherigen Finanzplanung in Höhe von und. 680 Millionen Euro fortgeführt. Ergänzend wird das GRW-Sonderprogramm mit insgesamt 137,7 Millionen Euro zur Umsetzung des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ fortgeführt. Für die strukturelle Unterstützung des Standorts und die Infrastruktur „PCK Schwedt“ sind rund 400 Millionen Euro vorgesehen.
Darüber hinaus sind in dem Kapitel Mittel für die im Rahmen des Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) vorgesehene Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Power-to-X (PtX) inklusive einer Demonstrationsanlage in der Lausitz veranschlagt. Die Erzeugung und Verwendung von PtX ist ein elementarer Baustein zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele.
Das Anpassungsgeld für ehemalige Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, wird zusammen mit den Ausgaben für die Wismut-Sanierung (Uranbergbau in der DDR) mit insgesamt rund 168,82 Millionen Euro (2023: 186,87 Millionen Euro) finanziert.
Veranschlagt sind zudem Mittel für das Anpassungsgeld gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von 250 Millionen Euro.
Über den Etatentwurf für den Einzelplan 09 hinaus werden Investitionen in Klimaschutz im Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgebildet.
Ein Teil der Sparvorhaben der Regierung wird über ein vom Kabinett bereits beschlossenes Haushaltsfinanzierungsgesetz gesondert geregelt. Es sieht unter anderem vor, im Brennstoffemissionshandelsgesetz den CO2-Preispfad in 2024 von 35 auf 40 Euro pro Tonne und in 2025 von 45 auf 50 Euro pro Tonne anzuheben. Die Anhebung führt nach Auskunft der Bundesregierung zu einer Erhöhung der Veräußerungserlöse, für die Jahre 2024 und 2025 im Umfang von jeweils etwa 1,3 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite werde sich durch die Preisanhebung voraussichtlich auch der Kompensationsbedarf im Rahmen von Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen – im Jahr 2025 um etwa 90 Millionen Euro und im Jahr 2026 um etwa 74 Millionen Euro.
Der Bundestag beschäftigt sich am Donnerstag, 7. September 2023, in erster Lesung mit dem Etatentwurf.
(c) HiB Nr. 610, 23.08.2023