Zum vom Kanzleramt vorgelegten Entwurf für eine Reform des BND-Gesetzes erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:
Es ist ein guter und wichtiger Schritt, dass mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Übermittlungsvorschriften und zur Eigensicherung im Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) durch das Bundeskanzleramt die Reform des Nachrichtendienstwesens endlich vorankommt. Eine Novellierung der gesetzlichen Vorgaben braucht es auch, um der sehr angespannten sicherheitspolitischen Lage im In- und Ausland gerecht zu werden. Auf europäischem Boden wird wieder Krieg geführt und Deutschland steht im Fokus ausländischer Nachrichtendienste. Insbesondere die Bedrohungen, die von Russland und anderen totalitären Staaten wie dem Iran und China für unsere Gesellschaft ausgehen, sind massiv. Wir brauchen dringend mehr Aufmerksamkeit, Schlagkraft und Resilienz, um uns illegitimen Einflussnahmen von autokratischen Ländern auf unsere Demokratie in Deutschland und Europa entgegenzustellen und müssen uns auch in dem Bereich der Spionageabwehr anders und besser aufstellen als bisher.
Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung unter anderem bessere Regelungen zur Eigensicherung und zum Spionageschutz beim Bundesnachrichtendienst vorlegt und die Resilienz des Dienstes auch nach Innen auf diese Weise stärken will.
Im Herbst letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsregelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Weil das BNDG und das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MADG) auf diese Normen verweisen, müssen nun gleich alle drei Gesetze überarbeitet werden. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber im konstruktiven Miteinander gut auflösbar. Wichtig ist, dass die neuen Regelungen den hohen Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügen und die Nachrichtendienste weiterhin umfassend und effektiv ihre Aufgaben erfüllen können. Denn die deutschen Dienste müssen in diesen bewegten Zeiten zahlreichen Ansprüchen genügen: sie müssen rechtsstaatlich glasklar agieren und gleichzeitig wehrhaft und effektiv unseren Rechtsstaat schützen.
Auch die parlamentarische Kontrolle muss weiter gestärkt werden. Wir werden auf all diese Aspekte im parlamentarischen Verfahren ein besonderes Augenmerk werfen.
Gleichwohl betrübt uns die Tatsache, dass die Bundesregierung nun wieder in den „Hau-Ruck“ Modus gegangen ist und den Verbänden nur etwas mehr als 24 Stunden Zeit eingeräumt hat, Stellung zu beziehen. Wir hätten uns auch angesichts der Bedeutung der Materie erhofft, dass hier eine echte Einbindung der Expertise aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft erfolgt. Denn es ist klar, dass in so kurzer Zeit eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den äußerst komplexen Neuregelungen nicht leistbar ist.