Das Kabinett hat heute das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, und der rechtspolitische Sprecher Günter Krings:
Silvia Breher: „Mit diesem Gesetz wird bei Kindern und Jugendlichen in nicht verhältnismäßiger Art und Weise in das grundrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern eingegriffen. So kann bei Uneinigkeit der Eltern beispielsweise der Verlust des Sorgerechts drohen. Gerade in entwicklungssensiblen Phasen wie der Pubertät dürfen die engsten Bezugspersonen bei solch einer schwerwiegenden Entscheidung nicht außen vor gelassen werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Ampel die Bedenken vor allem von Kinder- und Jugendpsychiatern und Medizinern ignoriert. Denn sie befürchten, dass Jugendliche während der Pubertät voreilige Entscheidungen über eine Geschlechtsänderung treffen könnten.“
Günter Krings: „Schon die jetzige Rechtslage bietet ein Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags, das vom Bundesverfassungsgericht mitgestaltet wurde. Dennoch nehmen wir den Wunsch von Betroffenen nach Änderungen ernst. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz schlägt die Bundesregierung jedoch einen falschen Weg ein. Die vorgesehene bedingungslose und jährliche Wechselmöglichkeit ohne eine Beratungspflicht und auf bloßen Zuruf auf dem Standesamt wird der Bedeutung des Geschlechts in unserer Rechtsordnung nicht gerecht. Unverantwortlich ist vor allem das Fehlen jeglicher wirksamer Schutzvorkehrungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Gesetz wird der Eintrag eines Geschlechts in staatlichen Registern seinen Sinn und Zweck weitgehend verlieren. Die Probleme, die das Gesetz mit sich bringt, werden auf die Wirtschaft und Privatpersonen abgewälzt. Sie sollen über das Hausrecht die Probleme lösen und werden so in einen Konflikt mit dem Anti-Diskriminierungsrecht getrieben. Schutzräume vor allem für Frauen werden so faktisch verloren gehen. Statt Rechtssicherheit schafft die Ampel mit diesem Gesetz maximale Verunsicherung.“