Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz erklären Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Nyke Slawik, stellv. Mitglied im Familienausschuss:
Das heute von der Bundesregierung beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird die fundamentalen Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen stärken. Die aktuell geltende Rechtspraxis verlangt entwürdigende und langwierige Fremdbegutachtungen – diese Zwangsvorgaben gehören nun bald endlich der Vergangenheit an. Individuelle Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus, es geht hier also um Grundrechte, die seit Jahrzehnten vorenthalten wurden. In einer Zeit, in der die Zahl queerfeindlich motivierter Straftaten steigt, können unsere Anstrengungen nicht groß genug sein, um die Grundrechte aller Menschen in unserem demokratischen System zu schützen.
Wir wissen genau, wie dringend betreffende Menschen auf dieses Gesetz warten. Es gibt jedoch gegenwärtig noch mehrere Punkte, die ganz klar nicht unseren Ansprüchen an ein gutes Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Das verbindet uns mit dem großen Teil der Bürgerrechtsorganisationen und queeren Verbänden, für deren zahlreiche Stellungnahmen zum Referent*innenentwurf wir sehr dankbar sind. Wir teilen die dort vorgebrachte Kritik in vielerlei Hinsicht, weswegen wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen werden, im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf nachzubessern. Dies betrifft u.a. den Verzicht auf eine dreimonatige Anmeldefrist, Klarstellung zu irreführenden und möglicherweise diskriminierenden Ausführungen zum Hausrecht, selbstbestimmte Inanspruchnahme des Verfahrens für Jugendliche ab 14 Jahren und ein Abstammungsrecht, das allen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Elternschaft garantiert.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir die Situation von trans-, inter- und nicht-binären Menschen spürbar verbessern und einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung garantieren.
Angesichts der Gesetzentwürfe der FDP und des von der SPD geführten Bundesjustizministeriums aus den letzten Legislaturperioden hoffen wir auf die Zustimmung der anderen Ampel-Fraktionen zu einem modernen und progressiven Selbstbestimmungsgesetz.