Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Dazu äußert sich die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, wie folgt:
„Mit diesem Gesetzentwurf sendet die Ampel die völlig falschen Signale, erst recht in der aktuellen Migrationskrise. Angesichts der angespannten Lage in vielen Kommunen hätte Frau Faeser unter Hochdruck Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Flüchtlingsgipfel-Beschlüsse vom 10. Mai mit dem Ziel der Reduzierung der irregulären Zuwanderung vorlegen müssen. Stattdessen ignoriert die Bundesinnenministerin weiter die Lage im Land und präsentiert einen Gesetzentwurf, der Ausländern den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert. Mehr Realitätsverweigerung geht nicht.
Mit der Halbierung der Einbürgerungsfristen auf bis zu drei Jahre schwindet die Bedeutung der Einbürgerung als wichtiger Integrationsanreiz. Integration braucht Zeit – und ist mehr als Arbeit und Sprache. Eine Einbürgerung muss am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen, nicht an dessen Anfang. Im Übrigen liegt Deutschland mit den bisherigen Einbürgerungsfristen von acht und sechs Jahren im europäischen Mittelfeld. Vernünftiger als eine Turbo-Einbürgerung für alle wäre eine Fast-Track-Einbürgerung für hochqualifizierte Ausländer, die unser Land so dringend braucht und die sich in aller Regel auch schnell integrieren.
Auch die doppelte Staatsbürgerschaft für alle ist bei näherer Betrachtung abzulehnen. Natürlich ist es verständlich, dass Menschen mit Bindungen zu mehreren Staaten ungern auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten möchten. Aber der Doppel-Pass verstärkt eben auch die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland. Daher sollte es grundsätzlich bei den bisherigen Ausnahmen insbesondere für EU-Bürger bleiben. Denkbar wäre darüber hinaus nur, mit Staaten, die unsere grundlegenden Werte teilen, gegenseitig die Akzeptanz der doppelten Staatsangehörigkeit zu vereinbaren. Dies lässt das Staatsangehörigkeitsgesetz heute schon zu.
Eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sollte schließlich noch stärker die wirtschaftliche Integration in den Blick nehmen. Konkret bedeutet das: Eine Einbürgerung sollte grundsätzlich nur dann möglich sein, wenn die Ausländerin oder der Ausländer in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig war. Der Gesetzentwurf der Ampel greift auch hier zu kurz.“