Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen erhoben. Es handelt sich um einen Angehörigen der am 16. Mai 2023 vom Landgericht Dresden – bisher nicht rechtskräftig – verurteilten fünf Personen, die den eigentlichen Einbruch verübt haben sollen.
Dem Beschuldigten liegt Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Beihilfe zur Brandstiftung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, das Tatgeschehen dadurch gefördert und ermöglicht zu haben, dass er mehrere Beteiligte zu ihrem Treffpunkt in Berlin fahren sollte und – nachdem sie dabei in eine Polizeikontrolle geraten waren – ein gezieltes Ablenkungsmanöver ausführte.
Der Beschuldigte hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht und befindet sich auf freiem Fuß. Er war in dieser Sache am 10.05.2022 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden vom 09.05.2022 festgenommen worden. Auf seine Beschwerde hin hatte das Landgericht Dresden den Haftbefehl am 03.06.2022 aufgehoben. Das Oberlandesgericht Dresden bejahte auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dresden hin mit Beschluss vom 24.06.2022 zwar einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten, sah aber keine ausreichenden Haftgründe.
Da der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, wurde die Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben. Dort wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und ggf. eine Vorlage der Sache an die Jugendkammer des Landgerichts entschieden werden.
(c) Staatsanwaltschaft Dresden, 22.08.2023