Mit Beschluss vom 17.08.2022 hat die 6. Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts München I die Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 23.05.2023 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung u.a. gegen Andrea T. und Darius N. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Verfahren gegen einen weiteren Mitangeschuldigten wurde abgetrennt.
Der Angeklagten T. wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft in zwei Fällen.
Das Gericht hat 8 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, den 04.10.2023, um 09:00 Uhr am Landgericht München I.
(c) LG München I, 22.08.2023