Statement von Rechtsanwältin Eva Becker, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie Vorsitzende des DAV-Ausschusses Familienrecht
Medienberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium eine Reform des Unterhaltsrechts. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist bereits seit Langem auf diese Notwendigkeit hin und begrüßt das Ansinnen – hofft aber zugleich auf die erforderliche Bandbreite an erfassten Konstellationen.
„Endlich wird die überfällige Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg gebracht! Der DAV hat seit Jahren – zuletzt während des Deutschen Anwaltstags 2023 – immer wieder gefordert, das Unterhaltsrecht an die geänderten Lebensverhältnisse anzupassen. Wir freuen uns, wenn unsere Appelle nun Gehör gefunden haben.
Wir hoffen natürlich sehr, dass alle regelungsbedürftigen Sachverhalte – vom erweiterten Umgang bis zu paritätischen Betreuungsmodellen – umfasst sind, damit es nicht nur ein ‚Reförmchen‘ bleibt. Wir brauchen umfassende Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Regelungen anstelle eines richterrechtlichen Flickenteppichs. Insofern sehen wir einem Gesetzentwurf gespannt entgegen.“