Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) zugeleitet. Der Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro vor. Dem stehen Einnahmen ohne Kredite in Höhe von 429,12 Milliarden Euro gegenüber. Die Kreditaufnahme im kommenden Jahr soll laut Entwurf 16,56 Milliarden Euro betragen und damit genau im Rahmen der nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässigen Nettokreditaufnahme. Der Entwurf sieht zudem vor, dass für die kommenden Haushaltsjahre ab 2025 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 126,82 Milliarden Euro ausgebracht werden sollen.
Die für 2024 geplanten Ausgaben liegen um 30,60 Milliarden Euro unter dem Soll für 2023. Das ist ein Minus von rund 6,43 Prozent. Für Personalausgaben sind für 2024 im Entwurf 43,25 Milliarden Euro (2023: 41,67 Milliarden Euro), für sächliche Verwaltungsausgaben 24,01 Milliarden Euro (2023: 21,68 Milliarden Euro), für die militärische Beschaffung (ohne Sondervermögen Bundeswehr) 15,26 Milliarden Euro (2023: 18,48 Milliarden Euro) und für den Schuldendienst 38,78 Milliarden Euro (2023: 39,84 Milliarden Euro) veranschlagt. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen im kommenden Jahr 281,90 Milliarden Euro (2023: 290,02 Milliarden Euro) fließen. Für als Investitionen verbuchte Ausgaben sind 54,23 Milliarden Euro (2023: 71,47 Milliarden Euro) veranschlagt. Das Saldo der Besonderen Finanzierungsausgaben soll mit -9,75 Milliarden Euro (2023: -6,87 Milliarden Euro) ausgabereduzierend wirken. Unter anderem ist im Einzelplan 60 eine Globale Minderausgabe von acht Milliarden Euro etatisiert.
Diverse von der Bundesregierung geplante Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bereits abgebildet, beispielsweise die geplante Verringerung der Einkommensgrenze beim Elterngeld sowie die geplante Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur. Die gesetzliche Umsetzung dieser Maßnahmen ist mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz geplant. Den Entwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 16. August 2023 beschlossen.
Die Einnahmen ohne Kreditaufnahme, Münzeinnahmen und Entnahmen aus der Rücklage sollen laut Entwurf im kommenden Jahr um 37,74 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Die Steuereinnahmen sind danach für 2024 mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) taxiert, die Verwaltungseinnahmen mit 25,2 Milliarden Euro (2023: 16,98 Milliarden Euro). Maßgeblich für die im Haushalt veranschlagten Steuereinnahmen ist indes die im November anstehende Steuerschätzung.
Die Münzeinnahmen sollen 2024 mit 118 Millionen Euro (2023: 248 Millionen Euro) geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Gleiches gilt für die Entnahme aus der Rücklage, die 2024 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Euro betragen soll. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt mit 16,56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahressoll von 45,61 Milliarden Euro.
Die erste Lesung des Entwurfes im Parlament soll in der ersten Sitzungswoche im September stattfinden. Nach der Beratung des Entwurfes in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 avisiert. Der Regierungsentwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_II/20_Legislaturperiode/2023-08-18-Haushaltsfinanzierungsgesetz/1-Regierungsentwurf.pdf
(c) HiB Nr. 604, 21.08.2023