Der Mittelstand. BVMW begrüßt das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzespaket zur Solarenergie. „Wir bewerten die Verbesserungen im Solarpakt I im Hinblick auf die Energiewende positiv. Der Gesetzgeber hat endlich erkannt, dass diese Mammutaufgabe nur mit dem Mittelstand gelingen kann, nicht gegen ihn. Jetzt kommt es darauf an, das Vorhaben im parlamentarischen Prozess nicht zu verwässern“, so Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der BVMW-Geschäftsführung.
Angefangen bei Änderungen des Balkonkraftwerkes bis hin zu Regelungen zur Flächenphotovoltaik, beinhaltet das Solarpaket I weitreichende Regelungen für die Solarenergie. Erstmals wurde hierbei auch ein Praxis-Check eingeführt. Er soll die bestehende One-in-one-out Regelung zum Bürokratieabbau ergänzen. Aus der im Vorfeld durchgeführten Befragung von Unternehmen, Verbänden und Bürgern zu möglichen Entlastungen haben sich 50 Maßnahmen herauskristallisiert, die jetzt Anwendung finden.
Allerdings ist die Bundesregierung auf halber Strecke stehengeblieben. So wurde die Schwelle für unentgeltliche Abnahme auf 200 kWp gesetzt statt wie zuvor vom BVWM gefordert auf 1MWp oder die unterschiedliche Vergütung von Überschuss- und Volleinspeisung beibehalten. Zusätzlich ist eine Vereinfachung der Rahmenbedingungen und ggf. Förderung von Speichern in Kombination mit PV notwendig und geboten. Wirtschaftlich rechnen sich kleinere Speicher bisher noch nicht, sie wären aber eine logische Kombination mit der tageszeitabhängigen PV und könnten die Netze deutlich entlasten. „Der Ausbau der Photovoltaik ist insbesondere für den Mittelstand interessant. Durch die geplanten Verbesserung können Anlagen für die Eigenversorgung deutlich einfacher realisiert werden, was zu begrüßen ist. Teilweise gehen die Änderungen aber nicht weit genug. Hier ist noch Spielraum, der im parlamentarischen Verfahren hoffentlich genutzt wird“, so Andre Steffens, stellvertretender Vorsitzender der Kommission Energie.
(c) BVMW, 21.08.2023