Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 23. Februar 2022 unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 8. April 2020 im Leipziger Auwald seine frühere Lebensgefährtin, als diese mit ihrem Neugeborenen dort spazieren ging. Er handelte dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.
Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Leipzig auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 25. Mai 2023 – 5 StR 452/22
Vorinstanz:
Landgericht Leipzig – Urteil vom 23. Februar 2022 – 1 Ks 300 Js 19919/20 (41/20)
(c) BGH, 21.08.2023