Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann äußerte sich heute zur rechtskräftig bewilligten Auslieferung eines angeklagten Rechtsanwalts in einem Cum-Ex-Prozess: „Die nun bewilligte Auslieferung eines angeklagten Rechtsanwalts in einem Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden belegt die Stärke des Rechtsstaats. Die große Beharrlichkeit der beteiligten Behörden trägt nun die verdienten Früchte, sodass die Grundlage dafür gelegt ist, dass ein hessisches Gericht in dieser wichtigen Angelegenheit Recht sprechen kann. Ich danke dem Hessischen Ministerium der Justiz, der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und den Schweizer Behörden für den großen Einsatz für den Rechtsstaat.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22. Februar 2022