Mit Klageschrift vom 30. Juli 2023 hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Disziplinarklage gegen den Richter am Amtsgericht Jens Maier zum Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Leipzig erhoben. Dem Richter wird die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt bei dem Landgericht Dresden vorgeworfen, bevor dieses nach Annahme der Wahl zum Abgeordneten des Deutschen Bundestages ab dem 24. Oktober 2017 geruht hat.
Justizministerin Katja Meier: »Auf Grundlage der Ermittlungen des Landgerichts Dresden habe ich Disziplinarklage gegen den Richter am Amtsgericht Jens Maier vor dem Richterdienstgericht erhoben. Das durch das Landgericht Dresden am 14. März 2022 eröffnete Disziplinarverfahren tritt damit in die nächste Stufe. Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die sächsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen. Darüber hinaus gilt es aber auch den Rechtsrahmen weiter so zu ertüchtigen, dass die Instrumente zum Schutz unseres Rechtstaates effektiv zum Einsatz kommen können.
Hierzu habe ich schon Ende 2022 Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen Instrumente zum Schutz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde vorgelegt. Ich freue mich, dass mein Maßnahmenkatalog zum Schutz vor Verfassungsfeinden im Staatsdienst auf Bundes- und Landesebene so viel Unterstützung erfährt und bereits wesentliche Teile erfolgreich umgesetzt werden. Das konsequente Eintreten gegen Verfassungsfeinde in unseren rechtsstaatlichen Institutionen und der Einsatz für effektivere rechtliche Mittel zu diesem Zweck sind für mich notwendige Bedingungen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zu erhalten und zu stärken.«
Dem Richter wird mit der Disziplinarklage vorgeworfen, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des zu dieser Zeit bereits rechtskräftig verurteilten Terroristen Anders Breivik am 19. April 2017 öffentlich geäußert zu haben, dieser sei »aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden« und in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen zu haben, ob nicht der »um sich greifende« Multikulturalismus und die »Vermischung« der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von »Kulturfremden« zum »Wahnsinnigwerden« sei. Richterinnen und Richter haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Sie haben sich zudem innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird, und unterliegen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten.
Auch der weitere Vorwurf, der Richter habe auf seiner eigens zu Wahlkampfzwecken eingerichteten Facebook-Seite einen Eintrag über die Journalistin Marietta Slomka nach der ZDF-Wahlsendung vom 5. September 2017 zu verantworten, der lautete: »GEZ ABSCHAFFEN, SLOMKA ENTSORGEN!«, stellt sich nach der Auffassung der Dienstvorgesetzten des Richters als Verstoß gegen die Pflichten zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten dar.
Der Präsident des Landgerichts Dresden, vertreten durch die Vizepräsidentin, hatte am 14. März 2022 mitgeteilt, ein Disziplinarverfahren gegen Jens Maier eingeleitet zu haben, nachdem dieser durch das SMJusDEG an diesem Tag dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen worden war, um den gesetzlichen Rückkehranspruch aus dem Abgeordnetengesetz zu erfüllen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde das Disziplinarverfahren dem SMJusDEG zur Entscheidung über die Erhebung der Disziplinarklage vorgelegt.
Weitere Äußerungen des Richters, die in die Zeit der Ausübung des Abgeordnetenmandates im Deutschen Bundestag fielen, sind nicht Gegenstand der Disziplinarklage. Soweit auch auf Grund dieser Äußerungen die Versetzung des Richters in den Ruhestand beantragt wurde, hat der Richter gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Leipzig vom 1. Dezember 2022, mit dem seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt worden ist, das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof hat mitgeteilt, am 5. Oktober 2023 über die Revision des Richters gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig – Dienstgericht für Richter – vom 1. Dezember 2022 zu verhandeln. Wann über die nunmehr erhobene Disziplinarklage entschieden wird, ist noch nicht bekannt.
(c) SMJusDEG, 17.08.2023