Der hessische Justizminister Roman Poseck hat heute das Sozialgericht Gießen besucht, um sich mit dem Direktor des Sozialgerichts Gunnar Formann sowie den örtlichen Gremienvertreterinnen und Gremienvertretern auszutauschen.
Justizminister Roman Poseck erklärte: „Die Bilanz des Sozialgerichts Gießen ist höchst erfreulich. Bereits seit vielen Jahren liegt die durchschnittliche Dauer aller am Sozialgericht Gießen erledigten Verfahren deutlich unter dem Schnitt. Eine Tendenz zur weiteren Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten zeichnet sich ab. Dies ist den Bediensteten vor Ort zu verdanken.“
Das Sozialgericht Gießen ist zuständig für den Landkreis Gießen, den Lahn-Dill-Kreis und den Wetteraukreis. Dabei werden unter anderem Verfahren etwa über die Sozialhilfe oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende bearbeitet. Das Sozialgericht Gießen hat im Jahr 2022 eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 15,7 Monaten aufgewiesen (2021: 16,2; 2020: 14,2). Hessenweit belief sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten im Jahr 2022 auf 19,6 Monate (2021: 18,3; 2020: 16,7). Am Sozialgericht Gießen sind 15 Richterinnen und Richter sowie 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst tätig. Die Kammern der Sozialgerichte sind zudem regelmäßig zusätzlich mit ehrenamtlichen Richterinnen und/oder Richtern besetzt.
Bereits seit dem 1. März 2023 arbeitet das Sozialgericht Gießen mit der führenden elektronischen Akte. Damit werden alle neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch und ohne Papierakte geführt. Seit dem 1. Juni 2023 ist die gesamte hessische Sozialgerichtsbarkeit auf die führende elektronische Akte umgestellt. Die Sozialgerichtsbarkeit war damit die erste Fachgerichtsbarkeit in Hessen, die vollständig mit der führenden elektronischen Akte arbeitet. Inzwischen ist im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten auch die Umstellung der gesamten hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die führende elektronische Akte gelungen.
Eine Besonderheit vor allem der Sozialgerichtsbarkeit ist das Phänomen der sogenannten „Vielkläger“. Ein Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ist für Bürgerinnen und Bürger in der Regel kostenfrei, was mitunter zu Missbrauch führen kann. Dabei werden durch einzelne Personen teilweise hunderte Verfahren zu den Sozialgerichten gebracht, die absehbar keine Aussicht auf Erfolg haben. Dieses Problem belastet die Sozialgerichte außerordentlich und gefährdet ihre Funktionsfähigkeit. So waren beispielsweise beim Hessischen Landessozialgericht rund 1% aller Klägerinnen und Kläger für mehr als 20% aller Klagen verantwortlich. Diese Vielkläger belasten durch ihre Verfahren nicht nur die Gerichte und behindern damit deren Funktionsfähigkeit, sie verlangsamen auch die Verfahren anderer Klägerinnen und Kläger, die ihre Rechte vor dem Sozialgericht geltend machen möchten. Die Belastung auch der teilweise ehrenamtlichenRichterinnen und Richter mit der Vielzahl an missbräuchlichen Klagen kommt noch erschwerend hinzu.
„An der grundsätzlichen Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens, die Ausfluss des Sozialstaatsprinzips ist, darf nicht gerüttelt werden. Querulatorische Verfahren binden allerdings erhebliche personelle Ressourcen in der Justiz, ohne dass mit ihnen ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse verfolgt wird. Notorische Vielkläger bremsen die Sozialgerichte aus. Um dieses umfassende Problem in den Griff zu bekommen, hat Hessen zur letzten Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen eine Initiative mit dem Vorschlag einer Reform des sozialgerichtlichen Verfahrens eingereicht, die einstimmig angenommen worden ist. Mit der Initiative liegen bereits vielversprechende Vorschläge, wie die Einführung einer Gebühr für Vielkläger, auf dem Tisch. Der Bundesgesetzgeber muss hier gegensteuern und das Prozessrecht anpassen“, erklärte Justizminister Roman Poseck abschließend.
(c) HMdJ, 17.08.2023