Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat gegen zwei Heranwachsende (zur Tatzeit 18 und 20 Jahre alt) sowie einen zum Tatzeitpunkt Jugendlichen Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hildesheimerhoben.
Den beiden Heranwachsenden wird zur Last gelegt, gemeinschaftlich einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen sowie einen versuchten Mord in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in vier rechtlich zusammentreffenden Fällen begangen zu haben. Der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte weitere Angeschuldigte soll ihnen dazu Beihilfe geleistet haben.
Wie bereits berichtet (vgl. Pressemitteilung vom 12.04.2023 – Nr. 2/23 -) wurden am 20. August 2022 gegen 03:24 Uhr von einer Autobahnbrücke zwei Gullydeckel geworfen, wobei einer der Deckel mit einem Fahrzeug kollidierte, dessen beiden Insassen schwer verletzt wurden. Der zweite Gullydeckel, der auf die entgegengesetzte Fahrbahn geworfen wurde, traf zwar nicht unmittelbar ein Fahrzeug, führte aber im weiteren Verlauf zu Beschädigungen an vier Kraftfahrzeugen, die über ihn hinwegfuhren.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die beiden älteren Angeschuldigten den gemeinsamen Tatentschluss getroffen haben, Gullydeckel von einer in der Nähe befindlichen Autobahnbrücke, die über die Bundesautobahn A 7 führt, zu werfen. Dazu sollen sie aus der naheliegenden Ortschaft Harsum mehrere Gullydeckel mit einem Gewicht von je 24 Kilogramm entwendet und in ein mitgeführtes Fahrzeug verladen haben, in dem sich auch der zur Tatzeit 17-jährige Angeschuldigte befunden haben soll. Auf der Brücke angekommen soll der nunmehr 19-jährige Angeschuldigte den Gullydeckel geworfenhaben, der zu den schweren Verletzungen bei den zwei Insassen führte, welche mit ihrem Fahrzeug die Autobahn in Fahrtrichtung Süden befuhren. Der ältere der beiden soll anschließend dann den Gullydeckel auf die Fahrbahn Richtung Norden geworfen haben, der später durch vier Fahrzeuge überfahren wurde.
Der hinreichende Tatverdacht begründet sich unter anderem auf dem von ihnen genutzten Pkw, der in zeitlicher Nähe von mehreren Kameras von Gewerbebetrieben in Harsum videografiert worden sein soll.Die darauf gestützten umfangreichen Ermittlungen führten dann zur Identifikation der drei Angeschuldigten. Weiterhin hat der zur Tatzeit 17-jährige Angeschuldigte Angaben gemacht, die den Tatvorwurf stützen. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft 26 Zeugen, mehrere Sachverständige sowie eine Vielzahl von weiteren Beweismitteln benannt.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Handlungen der beiden älteren Angeschuldigten unter anderem als versuchten Mord. Ihnen soll es darauf angekommen sein, Kollisionen hervorzurufen. Die Möglichkeit, dass die Insassen der Fahrzeuge entweder durch einen direkten Treffer der Gullydeckel oder aufgrund eines durch das Überfahren hervorgerufenen Unfalls tödliche Verletzungen erleiden könnten, hätten die Angeschuldigten erkannt und diese Folge zumindest billigend in Kauf genommen. Insoweit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, da die Insassen arg- und wehrlos waren. Aufgrund der Nachtzeit, den damit verbundenen Sichtverhältnissen sowie der nicht zu erwartenden Würfe hätten sich die Fahrzeuginsassen keines Angriffes versehen.
Der zur Tatzeit 17-jährige Angeschuldigte soll den Tatplan der beiden anderen Angeschuldigten gekannt haben. Zwar habe er mehrfach Vorbehalte geäußert, sich jedoch nach Zurede dazu entschlossen, diebeiden anderen Angeschuldigten zu begleiten. Weiterhin soll er die Taten dadurch gefördert haben, dass er auf der Brücke den Zugriff auf die im Fahrzeug befindlichen Gullydeckel erleichterte.Die beiden älteren Angeschuldigten befinden sich seit dem 12.04.2023 in Untersuchungshaft.
(c) Staatsanwaltschaft Hildesheim, 17.08.2023