Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung von Bundesbauministerin Klara Geywitz beschlossen. Dazu äußert sich der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak wie folgt:
„Bei der kommunalen Wärmeplanung hängt Deutschland fast schon hoffnungslos zurück. Hier müssen wir dringend vorankommen, um den Menschen endlich Planungssicherheit zu geben. Eigentümer müssen wissen, ob ihre Häuser etwa an Fernwärme oder an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden. Nur dann können sie entscheiden, ob und inwieweit sie energetisch modernisieren oder zum Beispiel eine Wärmepumpe einbauen müssen. Alles andere macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz zur Wärmeplanung kommt insofern insbesondere mit Blick auf das Heizungsgesetz viel zu spät. Denn nach der Ampel ist die Wärmeplanung der zentrale Bezugspunkt für die rechtlichen Verpflichtungen nach dem GEG. Das Heizungsgesetz soll aber bereits in der ersten Septemberwoche im Bundestag beschlossen werden, das Wärmeplanungsgesetz aber erst irgendwann i GEG und Wärmeplanungsgesetz müssen parallel und synchron beraten werden m November. Hier wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.
Diese zeitliche Abfolge bedeutet, dass die Abgeordneten über das Heizungsgesetz beschließen sollen, obwohl sie dessen Tragweite noch gar nicht absehen können. Denn das Wärmeplanungsgesetz als zentraler Bezugspunkt gibt es zu diesem Zeitpunkt nur als nicht beschlussreifen Entwurf. Das ist eine Zumutung – hier wird von den Abgeordneten quasi ein Blankoscheck eingefordert.
Als Union haben wir immer gefordert, dass Heizungsgesetz und Wärmeplanung parallel und synchron beraten werden müssen. Habeck hatte dies im Bundestag zugesagt. Dieses Versprechen soll nun ganz offensichtlich gebrochen werden. Die Ampel hat den Warnschuss aus Karlsruhe ganz offenbar nicht verstanden.“