Für das vierte Quartal vergangenen Jahres sind laut Bundesregierung vier Todesopfer einer antisemitischen Straftat gemeldet worden. „Hierbei handelt es sich um den pressebekannten Fall, bei dem der Tatverdächtige am 4. Dezember 2021 in Königs Wusterhausen/Brandenburg seine Ehefrau, seine drei Töchter und letztendlich sich selbst erschoss“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/719) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/588).
Danach war der Tatverdächtige laut derzeitigem Kenntnisstand davon überzeugt, dass der Staat mit der Impfkampagne einen „bösen“ Plan verfolge und die Weltbevölkerung um die Hälfte reduzieren und eine neue Weltordnung unter jüdischer Führung gründen wolle. Die Einordnung der Tat als „antisemitisch“ ergebe sich aus der Ansicht des Tatverdächtigen, dass es eine jüdische Weltverschwörung gäbe.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im vierten Quartal 2021 in Deutschland mit Stand vom 3. Februar fünf Menschen infolge einer politisch motivierten Straftat mit antisemitischem Hintergrund leicht verletzt, davon drei in Berlin und je einer in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Insgesamt wurden dem Bundeskriminalamt den Angaben zufolge für den Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres 642 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter 15 Gewalttaten.
Zu diesen 642 Straftaten wurden der Antwort zufolge bis zum 3. Februar insgesamt 266 Tatverdächtige ermittelt. „Es wurden zwei Personen festgenommen, Haftbefehle wurden keine erlassen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach haben die genannten Fallzahlen „vorläufigen Charakter und sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 74 vom 22. Februar 2022