Die Zahl der Angriffe auf Repräsentanten beziehungsweise Mitglieder von Parteien ist laut Bundesregierung von 1.534 Straftaten im Jahr 2020 auf 2.500 Straftaten im vergangenen Jahr gestiegen. Dagegen sank die Zahl der Angriffe auf Parteigebäude beziehungsweise -einrichtungen von 506 Straftaten in 2020 auf 443 Straftaten in 2021, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/674) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/559) weiter hervorgeht.
Danach waren im vergangenen Jahr von Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ in 660 Fällen Vertreter der AfD betroffen, in 617 Fällen Vertreter der CDU, in 454 Fällen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und in 445 Fällen Vertreter der SPD. In 120 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der CSU betroffen, in 114 Fällen Vertreter der Linken und in 78 Fällen Vertreter der FDP.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren von den Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ im vergangenen Jahr in 120 Fällen die AfD betroffen, in 83 Fällen die SPD, in 82 Fällen die CDU und in 67 Fällen die Grünen, während auf Die Linke 58 Fälle entfielen, auf die FDP 16 Fälle und auf die CSU sieben Fälle.
Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich laut Vorlage um eine „Momentaufnahme auf Basis des aktuellen Abfrageergebnisses mit Stichtag 1. Februar 2022“. Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren der Bundesregierung zufolge „nicht sachgerecht“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 73 vom 21. Februar 2022