Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 52-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19.08.2022 nach 21:00 Uhr in seiner Wohnung in Radebeul einer zur Tatzeit 27-jährigen Geschädigten und seiner zur Tatzeit 46-jährigen Verlobten ohne deren Einverständnis mindestens einmal über die Getränke nicht näher bekannte bewusstseinseintrübende Mittel verabreicht zu haben, um einen etwaigen Widerstand bei der Vornahme sexueller Handlungen zu verhindern. In der Folge soll der Beschuldigte die beiden Frauen unter Ausnutzung der von ihm herbeigeführten Widerstandsunfähigkeit vergewaltigt haben.
Die Verlobte des Beschuldigten befand sich kurzzeitig in Lebensgefahr und musste intensivmedizinisch behandelt werden.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
(c) Staatsanwaltschaft Dresden, 15.08.2023