Im Jahr 2022 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 14,9 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 2,6 %. Die leicht rückläufige Entwicklung ist auf einen deutlichen Rückgang der Ausgaben für Hilfe zur Pflege um 26,0 % im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Grund dafür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst werden.
Für alle anderen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII waren im Jahr 2022 steigende Ausgaben zu verzeichnen.
Der größte Anteil an den Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 59 % auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,8 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr ebenso wie die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt um 8,3 %. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,3 Milliarden Euro und damit 4,4 % mehr als im Vorjahr.
(c) Statistisches Bundesamt, 15.08.2023