Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Januar 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Saad M. erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ unterstützt zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB). Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 8 AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte vertritt eine radikale Auslegung des Islam. Zudem ist er Anhänger der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates und pflegte persönlichen Kontakt zu einem Mitglied des IS in einem westafrikanischen Land. Um diese Person in ihrem Wirken als IS Mitglied zu bestärken, leitete Saad M. an sie im September 2017 Propagandamaterial der Vereinigung weiter, darunter eine Audiobotschaft des Anführers des IS, in der auch dazu aufgerufen wurde, weltweit Anschläge zu verüben. Außerdem transferierte er im Zeitraum von Oktober 2016 bis August 2017 insgesamt rund 1.000 Euro an diese Person. Dabei wusste der Angeschuldigte, dass das Geld für die Rekrutierung neuer IS-Kämpfer in dem westafrikanischen Land sowie für die Finanzierung des militärischen Trainings dieser Personen in Ausbildungslagern der Vereinigung in Libyen bestimmt war. In diesen Lagern wurden die Rekruten für Kampfeinsätze des IS in Libyen und für Attentate im Ausland, insbesondere in Europa, ausgebildet.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 21. Februar 2021