Am Donnerstagmorgen (10. August) hat ein Reisender eines ICE (Dortmund – Hamm) die Bundespolizei über einen Mitreisenden informiert, der eine Schusswaffe bei sich tragen soll und augenscheinlich alkoholisiert sei.
Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Hamm stolperte der gemeldete Mann den Bundespolizisten bereits beim Verlassen des Zuges entgegen. Die Schusswaffe befand sich hierbei sichtbar in einem Holster am Hosenbund. Die Einsatzkräfte sicherten die Schusswaffe, bei der es sich, wie sich später herausstellte, um eine Schreckschusswaffe handelte.
Eine Überprüfung auf der Wache ergab, dass der Deutsche einen kleinen Waffenschein besitzt und berechtigt ist, die Waffe zu führen.
Allerdings wurde bei dem Mann bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest einen Wert von ca. 2,35 Promille festgestellt, woraufhin die Beamten die Waffe nicht wieder herausgaben und sicherstellten.
Da durch das Verhalten des Mannes Zweifel an der Zuverlässigkeit zum Führen der Schreckschusswaffe bestehen, wird zudem die zuständige Waffenbehörde in Berlin über den Vorfall informiert.
(c) Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, 11.08.2023