Mehr als 4,2 Kilogramm geschmuggelten Goldschmuck im Gesamtwert von fast 220.000 Euro, fand der Kölner Zoll in den Sommerferien bei Reisenden am Flughafen Köln/Bonn und leitete noch vor Ort 61 Strafverfahren ein. Alle Beschuldigten hatten versucht, mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Kanal für abgabefreie Waren zu verlassen.
„Goldschmuggel ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht ein Steuerstrafverfahren nach sich. Anstatt den Goldschmuck bei uns anzumelden, versteckten die Reiserückkehrer aus der Türkei diesen am Körper oder auch in Alufolie eingewickelt zwischen Kleidungsstücken im Gepäck. Wen wir dabei erwischen, muss nicht nur die Einfuhrabgaben nachzahlen, sondern auch mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden, sonst droht, wie in diesen Fällen, ein Steuerstrafverfahren.
„Zudem fanden wir neun verbotene Messer in Koffern von Reiserückkehrern. Eine 45-jährige Krankenschwester aus der Städteregion Aachen, hatte allein sechs Springmesser als Geschenk für ihren 14-jährigen Sohn dabei. Spring- oder Butterflymesser, Schlagringe und Elektroschocker sind allerdings nicht als Urlaubsmitbringsel, sondern nur als Auslöser eines Strafverfahrens beim Zoll geeignet“, betont Ahland. „Es wundert mich immer wieder, dass einem Verkäufer oder Händler im Urlaubsland mehr geglaubt wird, als den deutlichen Warnhinweisen des Zolls.“
Auch knapp 33 Kilogramm Wasserpfeifentabak, mehr als 70 Kilogramm unerlaubte Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte, eine Designerhandtasche für rund 2.000 Euro und drei Paar Luxusschuhe im Wert von über 2.800 Euro versteckten Reisende in ihrem Gepäck.
(c) Hauptzollamt Köln, 10.08.2023