Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, über das Kontaktformular des niedersächsischen Staatstheaters Hannover dessen Intendantin Berman aufgrund ihres jüdischen Glaubens in ihrer Ehre herabgewürdigt und in ihrer Menschenwürde angegriffen zu haben.

Dem Strafverfahren liegt eine E-Mail zugrunde, die von der Angeklagten stammen soll. Die Angeklagte soll sich darin abfällig über das Opernhausprogramm geäußert und die angeblich schlechte Qualität der Aufführungen der Zugehörigkeit der Intendantin zum Judentum zugeschrieben haben. Sie soll sich darüber hinaus insgesamt abwertend über Angehörige des Judentums geäußert haben. In der betreffenden Nachricht wird u.a. mitgeteilt, Hitler sei „zu human zu Leuten dieser Sorte gewesen“ und es handele sich um „ekelhaftes und krankes und menschenverachtendes Gesindel, was menschlicher Sondermüll ist und entsorgt gehört“.

Gegen den zunächst gegen sie erlassenen Strafbefehl hat die Angeklagte Einspruch eingelegt.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen. Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das Gericht ist bei der Urteilsfindung nicht an die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft gebunden.

Der Prozess findet am 17.08.2023 um 11.00 Uhr in Saal 2208 des Amtsgerichts Hannover statt – Az: 248 Cs 205/23

(c) AG Hannover, 09.08.2023

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