Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch drei Männer insbesondere wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. der Beihilfe hierzu zu mehrjährigen Haftstrafen in Höhe von 5 Jahren und 10 Monaten, 6 Jahren und 6 Monaten sowie 9 Jahren 9 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Die Hauptverhandlung basierte auf der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), vom 24.08.2021. In dieser wurde den Männern, die für ihre Kommunikation den Verschlüsselungsdienst „Encro-Chat“ nutzten, vorgeworfen, zwischen März 2020 und April 2021 unerlaubt Betäubungsmittel (Marihuana) von Spanien nach Deutschland eingeführt zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern. Daneben wurde zwei der Angeklagten vorgeworfen, auch mit Kokain Handel getrieben zu haben. Dies sah das Landgericht ebenso bestätigt wie den in der Anklageschrift der ZIT erhobenen Vorwurf gegen einen der Angeklagten, im März 2021 ein hochwertiges Fahrzeug der Marke Lamborghini mit den Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel erworben zu haben. Bei den erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen konnte Bargeld im hohen sechsstelligen Bereich sowie vier mit professionellen Verstecken ausgestattete Kurierfahrzeuge sichergestellt werden.
Vor Gericht räumten die Angeklagten die Tatvorwürfe ein und legten Geständnisse ab.
Aufgrund der erlangten Drogengelder und Provisionserlöse hat das Landgericht Frankfurt am Main neben den ausgesprochenen Freiheitsstrafen die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 5.000.000,- € angeordnet und das erworbene hochwertige Fahrzeug eingezogen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 18. Februar 2022