Hessens Justizminister Roman Poseck besuchte am 02.08.2023 das Amtsgericht Bad Homburg, um sich mit dem Direktor Stephan Schmidt sowie mit den Gremien auszutauschen. Derzeit sind am Amtsgericht Bad Homburg 19 Richterinnen und Richter sowie 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
„Das Amtsgericht Bad Homburg nimmt bei der Einführung der elektronischen Akte eine Vorreiterrolle bei den Amtsgerichten ein. Hier wurde die elektronische Akte in amtsgerichtlichen Zivil- und Insolvenzsachen pilotiert. Seit dem 1. Juni 2023 arbeiten die Richterinnen und Richter mit der führenden elektronischen Akte in Zivilsachen und seit dem gestrigen 1. August auch in Insolvenzsachen. Die Pilotierung der amtsgerichtlichen Familiensachen ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Es freut mich, dass die Bediensteten hier am Amtsgericht Bad Homburg motiviert und offen für die erstmaligen amtsgerichtlichen Erprobungen der elektronischen Akte sind. Ihre Erfahrungsberichte sind nicht nur wichtig für die Amtsgerichte, sondern unterstützen die gesamte hessische Justiz bei der Einführung der elektronischen Akte. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz bedanken“, führte Justizminister Roman Poseck nach seinem Besuch am Amtsgericht Bad Homburg aus.
„Insgesamt kommen wir bei der Umsetzung des E-Justice-Projektes gut voran. Erst gestern haben weitere Gerichte die elektronische Akte eingeführt. Somit arbeiten alle hessischen Landgerichte bei Neueingängen in Zivilsachen, die gesamte hessische Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie neben Bad Homburg auch die Amtsgerichte Bensheim, Darmstadt und Dieburg mit der elektronischen Akte. Weitere Pilotierungen finden derzeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit und bei dem Oberlandesgericht Frankfurt statt. Unser Ziel ist es, das hohe Tempo bei der Umstellung der elektronischen Akte weiter fortzusetzen.“
Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Beim Amtsgericht Bad Homburg startete am 1. Dezember 2022 auch die Pilotierung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen. Im Vorfeld wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamts durch die IT-Stelle über die Einführung und die damit verbundenen Änderungen informiert. Die durch die Erprobung gewonnen Erkenntnisse waren wichtig für die Schulungen der übrigen Grundbuchämter. Zum 1. März 2023 erfolgte die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen weiteren hessischen Grundbuchämtern. Damit wurde die flächendeckende elektronische Einreichung bei den Grundbuchämtern eröffnet. Auch hier ist die Die Einführung der elektronischen Grundakte ist in Planung.
(c) HMdJ, 02.08.2023