Die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat gegen zwei Beschuldigte im Alter von 21 und 44 Jahren Anklage u.a. wegen Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zum Landgericht Düsseldorf – große Strafkammer – erhoben.
Den beiden Angeschuldigten aus dem Raum Enschede wird vorgeworfen, zwischen dem 20. Mai und dem 11. November 2021 ein hochmotorisiertes Fahrzeug der Luxusklasse in Kenntnis der späteren Verwendung regelmäßig an verschiedene niederländische Tätergruppierungen zur Begehung von Geldautomatensprengungen in Deutschland vermietet zu haben. Gegenstand der Anklage sind sechs Fälle der Beihilfe zu insgesamt 15 vollendeten und fünf versuchten Geldautomatensprengungen in Arnsberg, Bad Oeynhausen, Dormagen, Dortmund, Gelsenkirchen, Löhne, Meerbusch, Senden, Viersen, Wesel (Nordrhein-Westfalen), Hannoversch Münden, Ihlow, Rinteln (Niedersachsen), Dierdorf, Montabaur, Trier (Rheinland-Pfalz), Homburg (Saarland), Gelnhausen (Hessen) und Schuttrange (Luxemburg).
Die im Oktober 2021 eingeleiteten länderübergreifenden Ermittlungen gehen zurück auf eine zentrale Auswertung des Bundeskriminalamts (BKA) zu verschiedenen im Jahr 2021 in Deutschland verübten Geldautomatensprengungen. Aufgrund der überregionalen Strukturen und Tatorte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland hat die ZeOS NRW in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt die zunächst getrennt bei den jeweils zuständigen Polizeidienststellen der betroffenen Bundesländer geführten Verfahren übernommen und zusammengeführt. Die daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführten umfangreichen Ermittlungen führten am 12. Mai 2022 zu Durchsuchungsmaßnahmen sowie zur Festnahme der Angeschuldigten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen erzielten die Angeschuldigten Mieteinnahmen von mindestens 28.000 Euro, deren Einziehung mit Anklageerhebung beantragt wurde.
Die Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.
Das Landgericht Düsseldorf hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung zu entscheiden.
Für jeden Fall der Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten vor.
Gegen die ausführenden Täter der vorgeworfenen Geldautomatensprengungen dauern die Ermittlungen noch an. Diese erbeuteten durch die Geldautomatensprengungen einen Betrag im höheren sechsstelligen Bereich und verursachten Sachschäden in Höhe von über 1,5 Mio Euro.
(c) GenStA Düsseldorf, 02.08.2023