Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Matthias Katzenstein zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Katzenstein ist 52 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer sechsmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im September 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war er in der Proberichterzeit bei dem Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingesetzt. In der Zeit von Januar 2001 bis November 2005 war er an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg abgeordnet. Während des ersten Jahres dieser Abordnung wurde er im September 2001 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt ernannt. Ab Mitte November 2005 war Herr Dr. Katzenstein als Richter am Landgericht bei dem Landgericht Stuttgart tätig. Von dort wurde er von Mai 2007 bis Februar 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich bis Oktober 2010 seine Erprobungsabordnung zum Oberlandesgericht Stuttgart an, wo er im Januar 2011 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Ab Dezember 2019 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Katzenstein dem VI. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständig ist.
(c) BGH, 01.08.2023