Illegale Sportwetten, nicht angemeldete und manipulierte Glücksspielautomaten, Hinterzimmercasinos – die hessische Polizei ist am Dienstag, 25. Juli, bis tief in die Nacht mit großangelegten Kontrollmaßnahmen landesweit gegen illegales Glücksspiel vorgegangen. Der Aktionstag wurde vom Hessischen Landeskriminalamt koordiniert. Neben 177 Einsatzkräften aus allen sieben hessischen Polizeipräsidien und der Bereitschaftspolizei waren auch Kräfte von Ordnungsbehörden der Kommunen und Kreise beteiligt.
„Illegales Glücksspiel hat schwerwiegende Folgen für betroffene Einzelne, aber auch für die Gemeinschaft: Spielsüchtige können innerhalb kurzer Zeit hohe Summen verspielen und in die Schuldenfalle geraten, Veranstalter wie Teilnehmer illegalen Glücksspiels verstoßen gegen das Recht und machen sich strafbar, durch illegal betriebene Spielgeräte bleiben den Kommunen zudem erhebliche Summen an Steuereinnahmen verwehrt. Deshalb haben wir vergangenes Jahr ein neues Spielhallengesetz erarbeitet, um illegales gewerbliches Spiel in Hessen in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen gezielt zu bekämpfen“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Im Laufe des hessenweiten Aktionstags wurden insgesamt 86 Wettbüros, Spielhallen und Spielotheken, (Shisha-)Bars sowie andere szenetypische Örtlichkeiten durchsucht. Insgesamt wurden 199 Personen kontrolliert. Zudem wurden 21 Strafanzeigen gefertigt und 78 Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Einsatzkräfte stellten 7 Glücksspielautomaten sicher, eine Gaststätte wurde geschlossen.
- In der Kasseler Innenstadt wurde im Rahmen des Aktionstags eine Gaststätte durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes geschlossen. Trotz des laufenden Spielbetriebs hatte sich kein Betreiber oder anderer Verantwortlicher vor Ort ausfindig machen lassen.
- In Viernheim wurden in einer Gaststätte und in einem Wettbüro – beide Räumlichkeiten waren nur durch eine Zwischentür getrennt – 9 Personen kontrolliert. In der Gaststätte spielte jeweils eine Person an einem illegalen Glücksspielgerät, an einem legalen Glücksspielgerät wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten festgestellt – so fehlte unter anderem die Aufstellerkarte.
- In Darmstadt wurden zwei Gaststätten kontrolliert und insgesamt sieben Automaten sichergestellt. In einem Fall handelte es sich um 5 sogenannte Fun-Gaming-Automaten, die unzulässig aufgestellt worden waren. Im anderen Fall wurden zwei reguläre Spielautomaten wegen Verdachts des illegalen Glücksspiels sichergestellt, die zwar den Anschein erweckten, dass eine Anmeldung vorliegt. Aufgrund der vorherigen Abfrage beim zuständigen Regierungspräsidium war jedoch gesichert, dass dem nicht so ist.
„Mit dem nun durchgeführten hessenweiten Aktionstag ist es uns in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Kommunen gelungen, den Druck auf das illegale Glückspiel zu erhöhen, den Jugend- und Spielerschutz zu stärken und zugleich gegen kriminelle Strukturen vorzugehen. Die hessische Polizei wird hier nicht nachlassen und auch künftig solche konzertierten Aktionen durchführen. Allen am Einsatz beteiligten Kräften danke ich sehr herzlich“, bilanzierte Innenminister Peter Beuth.
Landesweites Vollzugskonzept sieht enge Zusammenarbeit vor
Nach Verabschiedung des neuen hessischen Spielhallengesetzes im November 2022 wurde vom Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport ein landesweites Vollzugskonzept erarbeitet, um illegales gewerbliches Spiel in Hessen gezielt zu bekämpfen. Kommunen wurden verschiedene Hilfestellungen zur Verfügung gestellt, beispielsweise haben sie eine detaillierte Checkliste erhalten, um Vorortkontrollen effektiver durchführen und etwaige Bußgelder einfacher verhängen zu können. Das Vollzugskonzept sieht aber auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden vor – im beruflichen Alltag wie auch bei konzertierten Aktionen.
Hintergrund Straftaten
Relevante Straftaten im Sachzusammenhang mit illegalem Glücksspiel sind die §§ 284 StGB (Veranstaltung illegales Glücksspiel) und 285 StGB (Teilnahme am illegalen Glücksspiel) sowie Ordnungswidrigkeiten nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG) und der Spielverordnung (SpielV). Darüber hinaus sind in der Vergangenheit bereits Verstöße wegen unzulässiger Software in den Spielautomaten gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Steuerverstöße gegen die Abgabeordnung (AO) bekanntgeworden.
(c) IM Hessen, 27.07.2023