Das Bundeskartellamt hat heute ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG (DPAG), sowie gegen die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH eingeleitet. Es geht um mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den genannten Unternehmen im Bereich der sogenannten Briefkonsolidierungsleistungen, die sich an Geschäftskunden richten und die die genannten Unternehmen im Wettbewerb zueinander anbieten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung geht der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus. Die Deutsche Post selbst ist auch in diesem Bereich über ihr Tochterunternehmen Deutsche Post InHaus Services sehr stark vertreten. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Vereinbarungen der Deutschen Post InHaus Services mit ihren direkten Wettbewerbern den Wettbewerb beschränken.“
Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der DPAG zu transportieren. Die Briefmengen werden dabei mit denjenigen anderer Kunden zusammengeführt, um so höhere Geschäftskundenrabatte auf das zu zahlende Beförderungsentgelt erzielen zu können. Für dieses Wettbewerbsangebot gegenüber den nach wie vor marktbeherrschenden Unternehmen der DPAG nutzen die Briefkonsolidierer den regulierten Zugang zum Postzustellnetz der DPAG. Diese ist mit der DPIHS diesem Wettbewerb mit einem eigenen Konsolidierungsangebot entgegengetreten und erzielt hiermit erhebliche Marktanteile. Die Postcon Konsolidierungs GmbH und die der gleichen Unternehmensgruppe angehörende Compador Dienstleistungs GmbH gehören zu den größten Wettbewerbern auf dem Markt.
(c) Bundeskartellamt, 20.07.2023