Die hessische Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat am vergangenen Freitag das Arbeitsgericht Gießen besucht, um sich mit der Direktorin des Arbeitsgerichts Manuela George auszutauschen. Anschließend führte sie noch Gespräche mit der Geschäftsleitung und den örtlichen Gremien.

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner erklärte bei ihrem Besuch: „Die am 23. Mai begonnene Pilotierung der elektronischen Akte beim Arbeitsgericht Gießen verläuft ausgesprochen erfolgreich. Das Arbeitsgericht Gießen bearbeitet bereits mehr als 1.300 Verfahren in elektronischer Form, täglich kommen weitere hinzu. Alle Kammern des Gerichts arbeiten schon mit der E-Akte.

Es freut mich, dass die Pilotierung der E-Akte so gut verläuft, dass das Arbeitsgericht Gießen die Pilotierung nicht wie ursprünglich geplant bis Ende Dezember 2023 fortführen, sondern bereits vorzeitig – voraussichtlich zum 1. Oktober 2023 – allein mit der (führenden) elektronischen Akte arbeiten möchte. Mein heutiger Besuch hat den erfolgreichen Verlauf der Pilotierung bestätigt, weshalb ich – neben dem Hessischen Landesarbeitsgericht – den Wunsch des Arbeitsgerichts Gießen auf vorzeitige Umstellung unterstütze und beabsichtige, die Gremien in Kürze zu beteiligen. Bis zu dieser Umstellung wird die Pilotierung weiter fortgeführt, das heißt Verfahren werden zwecks Erprobung der E-Akte sowohl elektronisch als auch in Papierform geführt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Direktorin des Arbeitsgerichts Gießen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort für ihren herausragenden Einsatz bedanken. Es ist beeindruckend, mit welchem großartigen Engagement, starken Zusammenhalt und wechselseitiger Unterstützung die elektronische Akte beim Arbeitsgericht Gießen pilotiert wird. Der erfolgreiche Pilot beim Arbeitsgericht Gießen macht zugleich den Weg für den geplanten Rollout bei den übrigen Arbeitsgerichten erster Instanz, den Arbeitsgerichten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Kassel, Offenbach und Wiesbaden frei. Der dortige Rollout ist für Sommer 2024 geplant.“

Derweil wird beim Hessischen Landesarbeitsgericht Ende Juli dieses Jahres die Auftaktveranstaltung zur Pilotierung der elektronischen Akte stattfinden. Der Start der dortigen Pilotierung ist für Ende August / Anfang September dieses Jahres vorgesehen.

„Auch die Umstellung der anderen hessischen Fachgerichtsbarkeiten auf die elektronische Akte gestaltet sich ausgesprochen erfolgreich: Neben der Sozialgerichtsbarkeit, die schon seit dem 1. Juni dieses Jahres vollständig auf die führende elektronische Akte umgestellt wurde, wird die gesamte hessische Verwaltungsgerichtbarkeit zum 1. August 2023 auf die führende E-Akte umgestellt. Die Pilotierung des hessischen Finanzgerichts ist für das 4. Quartal 2023 geplant“, sagte Tanja Eichner abschließend.

(c) HMdJ, 18.07.2023

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