Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 496 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen registriert und damit ein neuer Höchststand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2005 erreicht (2021: 392 Fälle; +26,5 Prozent). Das geht aus dem heute veröffentlichten Bundeslagebild 2022 „Angriffe auf Geldautomaten“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.

Deutlicher noch als bei der Gesamtfallzahl fiel der Anstieg bei der durch Sprengungen von Geldautomaten insgesamt erlangten Beutesumme aus: Mit 29,9 Millionen Euro ist auch hier ein Rekordhoch zu verzeichnen (+ 53,3 Prozent), welches insbesondere auf den deutlich rückläufigen Anteil von Versuchstaten (2022: 39,9 Prozent, 2021: 51,8 Prozent) zurückzuführen ist.

Die Geldautomaten wurden im vergangenen Jahr weit überwiegend mithilfe fester Explosivstoffe gesprengt (399 Fälle; 2021: 250, +59,6 Prozent). Damit setzte sich der bereits in den Vorjahren registrierte Anstieg der Fälle mit diesem Modus Operandi, der erhebliche Schäden verursacht und Unbeteiligte einer hohen Gefahr aussetzt, fort. Zudem wurde auf Täterseite eine gesteigerte Gewaltbereitschaft festgestellt, welche neben Bedrohungen und Körperverletzungen auch freiheitsberaubende Handlungen umfasst.

Dem BKA wurden für das Jahr 2022 insgesamt 128 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen bekannt. Von 87 Tatverdächtigen, die zur Tatbegehung aus dem Ausland einreisten (2021: 75, +16 Prozent), hatten 75 Personen ihren Lebensmittelpunkt in den Niederlanden. Die Mehrheit der ermittelten Tatverdächtigen besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit (50,8 Prozent).

Insgesamt verstärken die Entwicklungen den Eindruck, dass der Rückgang der Fallzahlen sowie der Rückgang reisender Tätergruppierungen in 2021 mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Niederlanden und Deutschland zurückzuführen ist.

Eine wirksame Bekämpfung des Phänomens erfordert eine Bündelung öffentlicher und privater Kräfte. Zu diesem Ergebnis kamen Vertreterinnen und Vertreter betroffener Behörden und der Privatwirtschaft im Rahmen des im November 2022 und im Juni 2023 stattfindenden bundesweiten „Runden Tischs Geldautomatensprengungen“. Neben einem kontinuierlichen Austausch wurden unter anderem freiwillige Präventionsmaßnahmen, wie der Nachtverschluss von Geldautomaten, der Einsatz von Einfärbe- oder Klebesystemen und eine Reduktion des Bargeldhöchstbestands, vereinbart.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten 2022“ unter: www.bka.de/BLB_Geldautomaten2022

(c) BKA, 12.07.2023

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