Zur grundsätzlichen Verständigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
„Es ist gut, dass Bund und Länder sich grundsätzlich über die Krankenhausreform geeinigt haben. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der offensichtlichen Qualitätsprobleme brauchen wir diese Reform. Wichtig ist aber, dass sie auch tatsächlich eine qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhaus-Leistungen bringt. Hier kommt es nun darauf an, wie das Gesetz im weiteren Prozess konkret ausgestaltet wird. Am Ende muss eine Reform stehen, die die stationäre Versorgung tatsächlich voranbringen wird. Es besteht die Gefahr, dass zu viele Abstriche in Sachen Qualität gemacht werden, die auf Kosten der Patientinnen und Patienten gehen.
Die Einführung der Leistungsgruppen ist für uns das zentrale Element der Reform. Sie sollten allerdings auf der Bundesebene vorgegeben werden – ohne faule Kompromisse auf Kosten von Qualität und Patientensicherheit. Wichtig ist auch, dass Finanzierung und Planung künftig Hand in Hand gehen. Die Kliniken brauchen eine verlässliche finanzielle Perspektive, denn einen kalten Strukturwandel will keiner. Daher ist die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung notwendig.
Die Vorhaltefinanzierung läuft allerdings Gefahr nicht wirklich den Sprung weg von der Fallpauschalen-Fixierung zu schaffen. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Nur mit einem klaren Bevölkerungsbezug und Pauschalen, die vorab und unabhängig von der Rechnung des einzelnen Falls ausgezahlt werden, lassen sich die Planungssicherheit der Kliniken und die Bedarfsorientierung der Finanzierung strukturell verbessern.“
(c) AOK, 10.07.2023