Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage eines Nachbarn gegen eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Straubing stattgegeben.
Die Regierung von Niederbayern erteilte dem Anlagenbetreiber mit Bescheid vom 8. April 2022 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. In der geplanten Anlage sollen Klärschlämme thermisch verwertet werden. Ihre Erschließung sollte wie bei der in der näheren Umgebung bereits vorhandenen Kläranlage über die Imhoffstraße erfolgen. Die Klärschlammverbrennungsanlage befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171/1 „SO-Kläranlage“ der Stadt Straubing, welcher vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 3. August 2022 für unwirksam erklärt wurde (Az. 15 N 21.1291).
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Regierung von Niederbayern aufgehoben. Diese stelle nicht sicher, dass durch An- und Abfahrten zum Betriebsgelände keine schädlichen Umwelteinwirkungen am Wohnhaus des Klägers hervorgerufen werden können. Zwar seien Lärm- und Verkehrsgut- achten eingeholt worden. Diese Gutachten seien jedoch methodisch fehlerhaft. Außerdem sei zusätzlicher Verkehrslärm, verursacht durch eine Eng- stelle in der Imhoffstraße, weder ermittelt noch bewertet worden.
Gegen den Gerichtsbescheid können die Beteiligten Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof oder Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg stellen.
Der Gerichtsbescheid vom 5. Juli 2023 (Az. RN 7 K 22.1525) ist unter www.vgh.bayern.de/vgregensburg/oeffentl/termine/ in anonymisierter Fassung abrufbar.
(c) VG Regensburg, 05.07.2023