Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 20. Juni 2023 ergangenen Urteilen die Klagen der Kreisstadt Saarlouis und ihrer Stadtwerke – 2 C 220/21 -, der Gemeinde Merchweiler – 2 C 251/21 – sowie des Vereins ProH2O Saar e.V. – 2 C 250/21 – abgewiesen. Diese richten sich sämtlich gegen einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit dem das Oberbergamt des Saarlandes einen „Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grundwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf der RAG Aktiengesellschaft“ genehmigt hat.
Die Revision wurde in allen drei Verfahren nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Die Begründungen der Entscheidungen liegen noch nicht vor. Diese werden zu gegebener Zeit nachgereicht.
(c) OVG Saarland, 04.07.2023