Im ersten Halbjahr des Jahres 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 5,22 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,44 Mrd. € Kriegswaffen und 2,78 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2022 betrug der Wert 4,16 Mrd. €. Die Ukraine ist mit 1,65 Mrd. € das Land mit dem höchsten Genehmigungswert. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Der weit überwiegende Teil des Gesamtwertes (4,74 Mrd. € von 5,22 Mrd. €) beruht auf Genehmigungen für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Ukraine und die Republik Korea. Sie machen – wie schon im Jahr 2022 – erneut zusammen ca. 90 % des Gesamtwerts aller erteilten Einzelgenehmigungen aus.

Staatssekretär Sven Giegold:
„Die aktuellen Genehmigungswerte verdeutlichen die anhaltende Unterstützung Deutschlands für die Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Auch bilden die Genehmigungswerte die enge Verbundenheit mit unseren EU- und NATO-Partnern und engen Partnerländern ab, bei gleichzeitig restriktiver Linie für sonstige Drittländer.
Neben unseren Sicherheitsinteressen ist die Frage der Menschenrechte in den Empfängerländern ein zentraler Punkt der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Auf dieser Grundlage setzen wir uns auch für eine stärkere Zusammenarbeit in Europa ein und bringen die Arbeiten für das erste Rüstungsexportkontrollgesetz in Deutschland weiter voran.“

Im Einzelnen:

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder1 entfielen 2,89 Mrd. € (anteilig 1,18 Mrd. € Kriegswaffen und 1,71 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Davon entfielen ca. 1,03 Mrd. € auf die Ausstattung der ungarischen Streitkräfte. Neben der Ukraine und der Republik Korea entfielen 480 Mio. € auf weitere Drittländer2.

Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2023 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:

LandWert in Euro
Ukraine1.650.699.944
Ungarn1.031.353.678
Vereinigte Staaten276.914.044
Zypern, Republik268.931.297
Frankreich230.233.482
Vereinigtes Königreich229.396.500
Korea, Republik202.941.331
Indien108.607.563
Polen92.360.092
Finnland84.358.178

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Halbjahr 2023 auf 27,7 Mio. € (erstes Halbjahr 2022: 71,5 Mio. €). Davon entfielen 26,6 Mio. € und damit rund 96 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt. Genehmigungen an Drittländer betrafen eine UN-Mission im Irak, Kosovo sowie die Republik Korea.

Für mehr Transparenz ist die Bundesregierung im Jahr 2022 dazu übergegangen, ergänzend zu den Rüstungsexportberichten quartalsweise Pressemitteilungen mit quantitativen Angaben zu Rüstungsexportgenehmigungen zu veröffentlichen.

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1 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.
2 Drittländer einschl. Ukraine und Republik Korea: rund 2,33 Mrd. €, anteilig: 1,26 Mrd. € Kriegswaffen und 1,07 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter. In diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der DAC-Liste)) in Höhe von rund 1,83 Mrd. € (anteilig: 1,21 Mrd. € Kriegswaffen und 627 Mio. € sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird).

(c) BMWK, 04.07.2023

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