Dr. Dagmar Winkelsträter wurde heute zur Direktorin des Amtsgerichts Nordhorn ernannt. Der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen überreichte ihr hierzu die von der Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann unterzeichnete Urkunde. Frau Dr. Winkelsträter übernimmt die Leitung des Amtsgerichts von Arno Vos, der dem Amtsgericht seit Anfang 2015 vorstand und Ende Juni in den Ruhestand verabschiedet wurde. 

Vor ihrem Studium und Referendariat in Münster war Frau Dr. Winkelsträter zunächst sieben Jahre im Auswärtigen Dienst mit Einsatzorten in Bonn, Dublin und Miami tätig. Im März 2008 trat sie dann in die Niedersächsische Justiz ein, wo sie anfangs bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück tätig war. Es folgten Stationen beim Landgericht in Osnabrück und beim Amtsgericht in Bad Iburg. Seit März 2011 ist Frau Dr. Winkelsträter Richterin am Landgericht Osnabrück, wo sie überwiegend als Mitglied einer Strafkammer tätig war. Im Jahr 2016 absolvierte sie eine dreimonatige Hospitation im Justizministerium in Hannover. Von September 2017 bis Februar 2018 war sie an das Oberlandesgericht in Oldenburg abgeordnet. Im Dezember 2018 wurde Frau Dr. Winkelsträter zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt und hatte seitdem den Vorsitz der 3. Großen Jugendkammer. 

Der Präsident des Landgerichts Osnabrück wünschte Frau Dr. Winkelsträter für ihre künftige Tätigkeit viel Erfolg. Sie übernehme von ihrem Vorgänger Arno Vos ein „gutbestelltes“ Haus. Frau Dr. Winkelsträter sei eine erfahrene Richterin. Zusätzlich bringe sie durch ihre Tätigkeit im Auswärtigen Dienst eine besondere Verwaltungserfahrenheit mit. Zur Amtseinführung brachte der Präsident des Landgerichts der neuen Direktorin ein besonderes Geschenk mit, nämlich einen Korb mit Eiern von eigenen Hühnern. Ich habe Frau Dr. Winkelsträter so häufig von unseren Hühnern berichtet, dass für mich heute der passende Zeitpunkt ist, das Versprechen, ihr Eier aus der eigenen Haltung mitzubringen, einzulösen, berichtete der Präsident des Landgerichts. 

Frau Dr. Winkelsträter bedankte sich für die Glückwünsche zu ihrer Ernennung. Sie freue sich auf ihre Tätigkeit als Direktorin. 

(c) LG Osnabrück, 03.07.2023

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