In der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 stehen Teile des Reichstagsgebäudes in Flammen. Der Brandanschlag, dessen Urheberschaft bis heute umstritten ist, liefert dem nationalsozialistischen Regime den Vorwand, bereits am Folgetag mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, der sogenannten Reichstagsbrandverordnung, die verfassungs-mäßigen Grundrechte aufzuheben und die Verfolgung der Opposition zu legalisieren.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21