Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den 30jährigen Angeklagten Munawar S. wegen Vergewaltigung, sexuellem Übergriff mit Gewalt, vorsätzlicher Körperverletzung und mehrerer exhibitionistischer Handlungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer beging der Angeklagte in den Jahren 2021 und 2022 zahlreiche Sexualdelikte.

Im Juli 2022 habe der Angeklagte im Englischen Garten eine junge Frau in einem Gebüsch zu Boden gebracht und ihr, nachdem sie anfing zu schreien, den Mund zugehalten. Die Geschädigte habe dabei Todesangst erlitten. Als sie versucht habe, einen Notruf mit ihrem Mobiltelefon abzusetzen, habe der Angeklagte dies verhindert und sie anschließend vergewaltigt, während die Geschädigte weiterhin schrie.

In einem weiteren Fall im Jahr 2021 habe der Angeklagte in den Abendstunden eine weitere Geschädigte in einer Parkanlage umgestoßen und habe ihr fest in den Schritt gegriffen. Nachdem ein weiterer Passant zu dem Geschehen hinzutrat, habe der Angeklagte die Flucht ergriffen.

In insgesamt fünf Fällen habe der Angeklagte zudem jeweils in Gebüschen stehend an seinem Penis manipuliert und den geschädigten Frauen, die dies ansehen mussten, teilweise noch hinterhergepfiffen. In einem Fall habe der Angeklagte dies mit den Worten „Das kann man so machen, das ist in Deutschland erlaubt.“ gegenüber herbeigeeilten Polizeikräften kommentiert. 

Den Tatnachweis führte das Gericht aufgrund der Aussagen der Geschädigten und von DNA-Gutachten. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte zudem ein teilweises Geständnis abgelegt.

Straferschwerend hat die Kammer unter dem Vorsitz von Nikolaus Lantz berücksichtigt, dass der Angeklagte die schweren Sexualdelikte bewusst spät abends in Parkanlagen begangen habe, in denen die Geschädigten ihm schutzlos ausgeliefert gewesen seien. Er habe ihnen geradezu aufgelauert. Die Geschädigten seien dem Angeklagten sodann in die Falle gegangen.

Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

(c) LG München I, 26.06.2023

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