In der Vergangenheit kam es zu einem deutlichen Anstieg von Lieferengpässen, insbesondere bei patentfreien, sogenannten generischen Arzneimitteln. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen (ALBVVG) wird ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen und insbesondere die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln zu verbessern.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Für Hersteller versorgungskritischer Arzneimittel wird es endlich wieder attraktiver, den deutschen Markt zu beliefern. Zugleich erhöhen wir die Versorgungssicherheit durch nachhaltige Bevorratungspflichten und schaffen ein Frühwarnsystem vor drohenden Lieferengpässen. Außerdem vereinfachen wir es Apothekerinnen und Apothekern, ein nicht lieferbares Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches auszutauschen. Und wir entlasten sie in ihrer täglichen Arbeit von unnötiger Bürokratie. Das sind wichtige Bausteine, damit kranke Menschen verlässlich ihre notwendigen Medikamente erhalten.“
Martina Stamm-Fibich, Patientenbeauftragte:
„Viele Menschen in Deutschland sorgen sich aktuell um ihre Gesundheit, weil sie Angst davor haben, dass lebenswichtige Arzneimittel künftig nicht mehr verfügbar sein könnten. Mit dem vorliegenden Gesetz gehen wir die Lieferschwierigkeiten, die Grund für diese Sorgen sind, gezielt an. Wir schwächen den ökonomischen Druck bei Kinderarzneimitteln und Antibiotika ab und stärken somit die Versorgung. Gleichzeitig stärken wir den Standort Europa, indem wir den Krankenkassen vorschreiben, dass Ausschreibungen künftig zur Hälfte an Firmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum vergeben werden müssen.“