Zum Beschluss des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Prof. Dr. Andrew Ullmann:
„Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen erweitern wir die Kompetenzen der Notfallsanitäter. Außerdem verkürzen wir die Fristen beim Genehmigungsvorbehalt bei medizinischem Cannabis und stellen rechtlich klar, dass sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen auch auf Leistungen im Rahmen der sogenannten stationsäquivalenten und tagesstationären Behandlung erstrecken kann. Diese Regelung stärkt die Selbstbestimmung des Patienten. Wir sind uns in der Koalition einig, dass weitere Schritte folgen müssen. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat in den Verhandlungen zugesagt, das Thema Arzneimittelneuordnung im ersten Quartal 2024 erneut auf die parlamentarische Agenda zu nehmen. Das ist ein gutes Signal.“
Dazu erklärt der Berichterstatter für Arzneimittel und Pharmazie der FDP-Fraktion Lars Friedrich Lindemann:
„Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen macht die Koalition einen ersten wichtigen Schritt in Richtung langfristiger Versorgungssicherheit in Deutschland. Als erste Maßnahmen setzen wir auf Früherkennung, um Lieferengpässe nicht zu Versorgungsengpässen werden zu lassen. Darüber hinaus sorgen wir für Entbürokratisierung und weitreichende Flexibilisierung für die Apotheken. Mit den Neureglungen zu Retaxationen sorgen wir dafür, dass Apotheker bei erfolgter Versorgung nicht mehr auf den Medikamentenkosten sitzen bleiben. Wir haben auf den Schutz von internen unternehmerischen Informationen geachtet und für die Umsetzung des Kombinationsrabattes eine Rückkehr zur Verhandlungslösung erreicht.“