Mit dem Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts nehmen wir eine dringend notwendige Neuausrichtung des Maßregelvollzugs vor. Die Kriterien einer Entscheidung über die Überstellung in den Maßregelvollzug bei suchtkranken Tätern werden enger gefasst und damit mehr auf die Personen ausgerichtet, die auch wirklich von einer Therapie profitieren können. Das reduziert Fehlanreize und wird zu einer deutlichen Entlastung der Kliniken führen.
Johannes Fechner, zuständiger Berichterstatter:
„Wir beenden die Situation, dass Straftäter sich der Haft entziehen und in den weniger strengen Maßregelvollzug kommen können, obwohl sie gar nicht suchtkrank sind oder therapiert werden wollen. Das wird zu einer erheblichen Entlastung der Kliniken führen. Wir verhindern damit, dass gefährliche suchtkranke Straftäter freikommen, nur weil kein Therapieplatz zur Verfügung steht. Mit unseren Gesetzesänderungen sorgen wir darum für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und zudem für bessere Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Unser Dank gilt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Maßregelvollzug, die wichtige Grundlagen für die beschlossene Gesetzesänderung erstellt hat. Die Zeit drängt, denn die Missstände und Sicherheitsrisiken sind groß. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann und dann zügig in Kraft tritt.“
Heike Engelhardt, zuständige Berichterstatterin:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich sehr dafür eingesetzt, dass die Unterbringung von Abhängigkeitskranken verbessert wird. Deshalb ist die Freude groß, dass die Bemühungen nun zum Erfolg geführt haben.
Die Reform hilft insbesondere den Patienten in den Kliniken, die künftig wieder bessere Therapiebedingungen vorfinden. Auch die Beschäftigten im Maßregelvollzug können wieder ihrem zentralen Auftrag nachgehen: der Behandlung.“