Sexuelle Belästigungen sind für Frauen allgegenwärtig. Noch häufiger als körperliche Belästigungen sind verbale Übergriffe. Deswegen hat die SPD-Fraktion gestern ein Positionspapier für mehr Sicherheit für Frauen im öffentlichen Raum beschlossen. Hauptforderung darin: die Schaffung eines neuen Straftatbestandes für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale sexuelle Belästigungen.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen wird in unserer Gesellschaft oft noch immer nicht ernst genommen, obwohl das Ausmaß riesig ist. Auch verbale sexuelle Belästigungen werden verharmlost, dabei sind die Folgen erheblich: von der Vermeidung bestimmter öffentlicher Orte durch die Betroffenen bis hin zu psychischen Folgen wie Depressionen, Schlafstörungen und Antriebsarmut. Wir wollen deswegen erhebliche verbale sexuelle Belästigungen unter Strafe stellen.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Unerwünschte sexuelle Belästigungen verletzen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und würdigen Frauen zum Sexualobjekt herab. Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, sind selbst obszöne, anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen im Regelfall straflos. Der Bundesgerichtshof wertete beispielsweise die Aufforderung eines 65-jährigen Mannes gegenüber einem 11-jährigen Mädchen, ihm zu folgen, da er „an ihre Muschi fassen wolle“, als nicht strafbar. Hier besteht Handlungsbedarf.“

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