Das Bayerische Oberste Landesgericht ist das einzige seiner Art in der gesamten Bundesrepublik. Es ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat. Seinen Sitz hat es in München, mit Außensenaten in Nürnberg und Bamberg.
Zuständig ist es hauptsächlich für folgende Verfahren:
Im bürgerlichen Recht entscheiden zwei Senate über Rechtsstreitigkeiten, die überwiegend nach bayerischem Landesrecht zu entscheiden sind.
Hauptaufgabe ist jedoch die Zuständigkeit in Revisionsverfahren. Insgesamt sieben Strafsenate verhandeln Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Amtsgerichte.
Die bayerischen Oberlandesgerichte in Bamberg, München und Nürnberg haben somit fast keine Zuständigkeiten mehr im Strafverfahren. Lediglich Staatsschutzsachen werden erstinstanzlich noch im OLG München verhandelt.
Die Existenz des Gerichts ist zwar ein bayerischer Sonderweg, aber keineswegs ein Privileg von Bayern. Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz sieht vor, dass alle Bundesländer, die über mehr als ein Oberlandesgericht verfügen ein oberstes Landesgericht errichten könne. Hintergrund ist die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Bundesland. Somit könnten also heute durchaus auch Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ihren Oberlandesgerichten ein oberstes Landesgericht vor die Nase setzen.
Historisch hat das Bayerische Oberste Landesgericht seine Wurzeln im 17. Jahrhundert. Kaiser Ferdinand II. verlieh 1620 dem Herzogtum (ab 1623 Kurfürstentum) Bayern gerichtliche Sonderrechte und der damalige Kurfürst Maximilian I. entzog Bayern der gerichtlichen Reichszuständigkeit. 1625 war der Vorläufer des Bayerischen Obersten Landesgerichts, das „Revisorium“ geboren. Dieses überlebte unter wechselnden Namen bis zur Abschaffung durch die Nationalsozialisten im Jahre 1935.
1948 wurde es im Freistaat Bayern wieder errichtet. Nach einer vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber aus Kistengründen verfügten Abstinenz zwischen 2004 und 2018 nahm es 2019 auf Initiative von Markus Söder wieder seine Arbeit auf.