„Die Polizei Baden-Württemberg bekämpft die Organisierte Kriminalität und die Wirtschaftskriminalität erfolgreich, konsequent und mit großem Einsatz. Auch mit Blick auf das Jahr 2022 können wir hier beachtliche Erfolge verzeichnen. Gruppierungen der Organisierten Kriminalität verfügen häufig über ein weit verzweigtes Netzwerk in verschiedenste Länder. Deshalb ist die internationale Zusammenarbeit ganz entscheidend: In enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden anderer Länder, Europol und auch dem FBI bekämpfen wir internationale Organisierte Kriminalität über die Landesgrenzen hinaus. Die Erfolge unserer Ermittlerinnen und Ermittler zeigen, dass sie sich auch durch komplexe Herausforderungen, wie verschlüsselte Kommunikationsmittel und Lieferwege über mehrere Länder hinweg, nicht aufhalten lassen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität für das Jahr 2022.
Zahlen, Daten, Fakten
Die Polizei Baden-Württemberg führte im Jahr 2022 insgesamt 36 Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Organisierten Kriminalität. Damit bewegt sich die Anzahl leicht unter dem Vorjahresniveau (2021: 37). Dem Großteil dieser Verfahren (21) lagen Straftaten aus dem Bereich der Rauschgiftkriminalität zugrunde. Fünf der Verfahren betrafen den Bereich der Wirtschaftskriminalität und zwei die Eigentumskriminalität. Drei Verfahren sind dem Bereich der Cyberkriminalität zuzuordnen.
„Beharrlichkeit, Fleiß und kriminalistischer Spürsinn sind der Schlüssel zu erfolgreicher Polizeiarbeit. Bester Beweis dafür war letztes Jahr ein aufsehenerregendes Ermittlungsverfahren in Heilbronn. Dort gelang es Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten nach langwierigen Ermittlungen, einer Gruppierung wegen Rauschgifthandels das Handwerk zu legen. Der Verbrecherbande konnte die Einfuhr und der Handel von mehr als zwei Tonnen Marihuana sowie Kokain und Amphetamin aus Spanien nachgewiesen werden“, so Innenminister Thomas Strobl anerkennend.
Im Jahr 2022 wurden zudem insgesamt 167 sogenannte OK-Vorfeld-Verfahren (qualifizierte Bandenverfahren im Vorfeld der Organisierten Kriminalität) geführt. Die Zahl der OK-Vorfeld-Verfahren liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres (163). In diesem Bereich dominieren die Rauschgift-, Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. Fast 40 % der OK-Vorfeld-Verfahren betrafen den Bereich der Rauschgiftkriminalität (66). Etwa 32 % der Verfahren entfielen auf den Bereich der Eigentumskriminalität (54) und fast 13 % betrafen den Bereich Wirtschaftskriminalität (22).
Wirtschaftskriminalität
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität verringerte sich die Gesamtzahl polizeilich registrierten Straftaten gegenüber dem Vorjahr um -29,1 % auf 3.545 Fälle. Damit liegt sie mehr als 50 % unter dem Fünfjahresmittel von 7.632 Fällen. Fallstarke Verfahren mit mehreren hunderten oder tausenden Einzelfällen können die Statistik im Bereich Wirtschaftskriminalität freilich schnell ins Gegenteil verkehren. Der Gesamtschaden im Bereich Wirtschaftskriminalitätnimmt um 20,8% auf rund 219,3 Millionen Euro ab. Dies entspricht rund einem Drittel des rund 591,2 Millionen Euro hohen Gesamtschadens, den die Kriminalität in Baden-Württemberg im Jahr 2022 verursacht hat.
Die Fallzahlen im Subventionsbetrug sanken im Jahr 2022 um -16,3 % auf 385 Fälle (Vorjahr 460 Fälle). Damit gleicht sich dieser Kriminalitätsbereich schrittweise an das Niveau vor der Pandemie (43 Fälle) an. Dennoch stieg der verursachte Schaden von rund 7,65 Millionen Euro auf rund 11,16 Millionen Euro. Ein Grund hierfür waren die Betrugsanzeigen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Die Fallzahlen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz blieben gegenüber 2021 mit einer leichten Steigerung von +4,9 % und 93 Fällen auf dem Vorjahresniveau (89).
Für die Phänomene „falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanruf“ war ein starker Anstieg der Fallzahlen um +62,0 % auf 18.549 Fälle (Vorjahr 11.449 Fälle) zu beobachten. Der Vermögensschaden stieg im selben Zeitraum um +36,1 % auf 20.65 Millionen Euro (Vorjahr 15,17 Millionen Euro). Der überwiegende Teil der bekannt gewordenen Taten verblieb mit 94,6 % (Vorjahr 96,3 %) im Versuchsstadium. Das bedeutet allerdings auch: Im Jahr 2022 waren die Täterinnen und Täter in 1.006 Fällen (Vorjahr 441 Fälle) erfolgreich. Dies entspricht einer sehr starken Zunahme der Vollendungen um +128,1 % gegenüber dem Vorjahr. „Auf diese besonders perfide Betrugsmethode hat die Polizei ein spezielles Augenmerk. Es darf nicht sein, dass insbesondere ältere Menschen, die oft ein Leben lang gespart haben, Opfer von gewissenlosen Betrügern werden“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Die Polizei Baden-Württemberg ist deshalb stark in der Prävention aktiv, um flächendeckend und regelmäßig über die Betrugsmaschen zu informieren. So informiert und sensibilisiert die Polizei die Bevölkerung durch intensive Pressearbeit und auch verstärkt über die öffentlich-rechtlichen Kanäle sowie über die Social-Media-Kanäle der Polizei Baden-Württemberg über Kriminalitätsphänomene sowie unterschiedliche Tatbegehungsweisen. Ergänzend werden Bankmitarbeiter sensibilisiert, anhand welcher Hinweise Anrufstraftaten zum Nachteil ihrer Kundschaft erkannt werden, welche Präventionshinweise sie ihren älteren Kunden geben und wie sie in Verdachtsfällen adäquat reagieren können.
(c) IM Baden-Württemberg, 08.06.23