Eine inzwischen 60 Jahre alte Frau soll in den Jahren 2021 und 2022 einen eher ungewöhnlichen Weg zum Erlangen von Betäubungsmitteln beschritten haben – und das nicht zum ersten Mal. Wegen 154 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Verschaffen von Betäubungsmitteln hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun gegen sie Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Erst im Mai 2021 war sie wegen 103 gleichgelagerter Taten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.
Die Angeschuldigte soll bei einer Vielzahl verschiedener Ärzte vorstellig geworden sein und diesen vorgetäuscht haben, einer schmerztherapeutischen Behandlung zu bedürfen. So soll sie Rezepte erlangt haben. Diese löste sie dann wohl ein, um das Schmerzmittel Oxycodon zu bekommen.
Aufgefallen war dieses Vorgehen durch die Abrechnungen der Schmerzmittel über die Krankenkasse der Angeschuldigten, zumal die monatlich zulässige Höchstmenge von 15.000 Milligramm erheblich überschritten wurde – und sich zwischen 52.000 Milligramm und 92.000 Milligramm bewegt haben soll. Der Krankenkasse soll ein Schaden in Höhe von rund 62.500 Euro entstanden sein.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 08.06.23