Am 8. Februar 2022 fand das Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts erneut im Online-Format statt, zu dem zahlreiche Medienschaffende zugeschaltet waren.
Der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, stellte die Pandemie und ihre Folgen für die Sozialgerichtsbarkeit in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Der erleichterte Zugang zu Sozialleistungen durch die Corona-Gesetzgebung habe trotz Lockdown und anderen Einschränkungen in der Arbeitswelt die Zahl der Verfahren an den Sozialgerichten nicht erkennbar ansteigen lassen. Dazu zähle insbesondere das millionenfach gewährte Kurzarbeitergeld. Rund eine Million aller Fälle sei aber noch nicht abschließend durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft. „Die endgültige Abrechnung des Kurzarbeitergelds lässt schon jetzt zahlreiche Klagen vor den Sozialgerichten erwarten“, so der Präsident.
Er machte zudem auf die durch Impfungen vermeidbaren hohen Kosten stationärer Krankenhausbehandlung bei einem schweren Verlauf einer Covid19-Erkrankung aufmerksam. Diese könnten bei stationärem Aufenthalt mit künstlicher Beatmung bis zu 200.000 Euro betragen, sich anschließende Rehabilitationsmaßnahmen und Folgekosten einer Long-Covid-Erkrankung noch gar nicht eingerechnet. In der Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht betonte Schlegel neben der Notwendigkeit klarer und verständlicher Gesetze, dass diese in ihren Konsequenzen auch zu Ende gedacht werden müssten, um Zweifelsfragen von vornherein zu vermeiden.
Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 8. Februar 2022