Untersuchungen zur Lern- und Gedächtnisfunktion (investigations on learning and memory functionnach Rn. 37 OECD TG 426) darf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen sogenannter Compliance Checks nicht fordern. Das hat die Widerspruchskammer der ECHA am 25. April 2023 entschieden (Az.: A-002-2022 und A-003-2022). Die Entscheidung für die Metall-Chemie GmbH & Co. KG haben Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel von der Wirtschaftskanzlei RITTERSHAUS in Mannheim erstritten.
Im Rahmen des sog. Compliance Checks hatte die ECHA von der Metall-Chemie GmbH & Co. KG verlangt, dass sie im Rahmen einer extended one-generation reproductive toxicity study (EOGRTS) zusätzlich auch investigations on learning and memory function (Rn. 37 OECD TG 426) durchführt. Dagegen hatten die BASF Lampertheim GmbH und die Metall-Chemie GmbH & Co. KG, letztere vertreten durch Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel, Widerspruch eingelegt (A-003-2022). Im Widerspruchsverfahren hatten die RITTERSHAUS-Anwälte unter anderem dargelegt, dass es für die Informationsanforderung der ECHA in der REACH-Verordnung keine gesetzliche Grundlage gibt.
Die Widerspruchskammer ist dem nun gefolgt und hat zugunsten der Metall-Chemie GmbH & Co. KG und der BASF Lampertheim GmbH entschieden. Aus dem Gesetzeswortlaut und der systematischen Auslegung der REACH-Verordnung ergebe sich, dass investigations on learning and memory function keine Standarddatenanforderungen nach Anhang IX (Abschnitt 8.7.3.) der REACH-Verordnung sind. Die ECHA habe daher ihre Befugnisse überschritten, indem sie diese Informationen von der Metall-Chemie GmbH & Co. KG im Rahmen des Compliance Checks verlangt habe.
„Das Chemikalienrecht ist eine sehr komplexe Materie, die gerade für mittelständische Chemieunternehmen nur noch schwer zu durchdringen ist. Welche Studien Chemieunternehmen mit ihrem Registrierungsdossier nachweisen müssen, ist ein häufiger Streitpunkt zwischen den Unternehmen und der EU-Chemikalienbehörde ECHA. Wie der vorliegende Fall zeigt, sind nicht alle Informationsanforderungen berechtigt“, erklären Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel.
RITTERSHAUS hat seine Beratung zum Stoffrecht in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Die Kanzlei berät Unternehmen umfassend zur EU-Chemikalienverordnung REACH und vertritt sie in Widerspruchsverfahren vor der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur.
Berater Metall-Chemie GmbH & Co. KG
RITTERSHAUS Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Mannheim
Dr. Christoph Rung, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner
Dr. Michael Wenzel, Rechtsanwalt, Associate
©️ RITTERSHAUS, 30.05.23